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INNUNGSMODELL ARBEITSSICHERHEIT FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIKER

Synergieeffekte zu nutzen, schafft Wettbewerbsvorteile. Kostengünstige Lösungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bietet das so genannte Innungsmodell Arbeitssicherheit. Es setzt sich zusammen aus

  • der alternativen Betreuung (Unternehmermodell) gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ einschließlich Durchführung von Informations- und Motivationsveranstaltungen für Unternehmer,
  • der bedarfsbezogenen sicherheitstechnischen Beratung/Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2,
  • dem Management im Rahmen der bedarfsbezogenen betriebsärztlichen Beratung/Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Branchenbezogene Lösungen wie beispielsweise für Mitgliedsbetriebe von Innungen und Verbänden führen aufgrund ähnlicher Betriebsstrukturen zu kompetenten, hochspezialisierten und dennoch kostengünstigen Lösungen für die Gefährdungsbeurteilung.

In den Seminaren im Rahmen des Unternehmermodells werden den Betrieben die rechtlichen Forderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes näher gebracht.

In unserem Newsletter sowie in von uns erstellten Artikeln für Innungs- und Verbandsrundschreiben werden die Mitgliedsbetriebe allgemein interessierende sicherheitstechnische und betriebsärztliche Belange, wie beispielsweise Unterweisungskonzepte und geänderte rechtliche Voraussetzungen, thematisiert und erläutert.

Individuelle Fragen der Mitgliedsbetriebe beantworten wir per Telefon-Hotline, schriftlich oder vor Ort.


Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die am 01.05.2005 in Kraft getreten ist, verpflichtet auch Kleinbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Dabei stehen dem Unternehmer zwei Möglichkeiten offen:  

  • die permanente Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten und ständig wiederkehrenden Kosten für den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft entsprechend der Mitarbeiteranzahl. Die Fachkraft kann dabei eine externe überbetriebliche oder betriebsinterne, speziell zur Sicherheitsfachkraft ausgebildete Person sein. Das gilt analog für den Betriebsarzt.
  • das Unternehmermodell bei bis zu 50 Mitarbeitern. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Unternehmer im Kleinbetrieb in aller Regel direkt in das Betriebsgeschehen eingreifen kann und über die genaue Kenntnis der Arbeitsplätze und -abläufe verfügt. Man kann folglich davon ausgehen, dass er - nach einer theoretischen Einweisung in die Verantwortlichkeiten und Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie in arbeitsmedizinische Sachverhalte innerhalb von Seminaren zum Unternehmermodell - in der Lage ist zu erkennen, wann er eine sicherheitstechnische externe Beratung benötigt und/oder welche Maßnahmen er selbstständig einleiten kann. Die Schulung des Unternehmers bzw. eines Mitglieds der Geschäftsführung erfolgt in den erforderlichen Seminaren. Die Veranstaltungen sind für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse kostenfrei.