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Ihr Spezialist für Arbeitssicherheit

SICHERHEITSTECHNISCHE REGELBETREUUNG

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betreuen wir Betriebe sicherheitstechnisch nach den im § 6 ASiG genannten Aufgaben. Wenn Sie ein Angebot für Ihren Betrieb wünschen, bitten wir Sie das Formular zur Abfrage der Betriebsangaben ausgefüllt an uns zu senden

Wir beraten den Unternehmer und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von PSA,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Wir überprüfen die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor Inbetriebnahme, sowie Arbeitsverfahren,  vor ihrer Einführung, hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Wir beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und - im Zusammenhang damit –

  • begehen die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und teilen festgestellte Mängel dem Unternehmer oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mit,
  • schlagen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor,
  • achten auf die Benutzung der PSA,
  • untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen, erfassen die Untersuchungsergebnisse und werten diese aus und
  • schlagen dem Unternehmer Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vor.

Wir wirken darauf hin, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten. Insbesondere belehren wir sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten wirken wir mit.

Grundlage für die Berechnung der Einsatzzeiten bildet die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft. Lassen Sie sich kostenlos ein entsprechendes Angebot durch uns unterbreiten.